Privatklage

Privatklage
f <-, -n> юр частное обвинение, жалоба потерпевшего по делам частного обвинения (в уголовном процессе)

Универсальный немецко-русский словарь. 2014.

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  • Privatklage — (Privatanklage), im Strafprozeß die auf Bestrafung gerichtete Klage, die von dem durch ein Vergehen Verletzten gegen den Schuldigen bei Gericht gestellt wird. Der Regel nach liegt die Verfolgung einer jeden strafbaren Handlung mittels… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Privatklage — Privatklage, im Gegensatz zur öffentlichen, vom Staatsanwalt erhobenen Anklage (s. Anklageprozeß) die Klage, welche der Verletzte (Privatkläger) selbst, und zwar vor dem Schöffengericht erhebt in den Fällen der Beleidigung und Körperverletzung,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Privatklage — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… …   Deutsch Wikipedia

  • Privatklage — Pri|vat|kla|ge 〈[ va:t ] f. 19〉 Verfolgung einer Straftat durch Klageerhebung des Betroffenen ohne eine Anrufung der Staatsanwaltschaft * * * Pri|vat|kla|ge, die (Rechtsspr.): von einer Privatperson ohne Mitwirkung eines Staatsanwalts erhobene… …   Universal-Lexikon

  • Privatklage — 1. Begriff des Strafverfahrens: Beim Amtsgericht durch den Verletzten zu erhebende Anklage (§§ 374–394 StPO) wegen bestimmter leichterer Vergehen, die nicht von besonderem öffentlichen Interesse sind. Zulässig z.B. bei ⇡ Verleumdung, den Vergehen …   Lexikon der Economics

  • Privatklage — Pri|vat|kla|ge …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Privatklageverfahren — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… …   Deutsch Wikipedia

  • Anklageprozeß — Anklageprozeß, diejenige Art des Strafverfahrens, wobei eine besondere, vom Gericht getrennte Person, ein öffentlicher oder Privatankläger, fortwährend teilnimmt, indem er den Antrag auf öffentliche Bestrafung des Verbrechers stellt, die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Staatsanwalt — Staatsanwalt, der zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses in Rechtssachen und insbes. in Strafsachen bestellte Staatsbeamte; Staatsanwaltschaft (ministère public) die hierzu georduete ständige Behörde. Dem Altertum war ein solches Institut… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sühneverfahren — Das Sühneverfahren ist nach deutschem Strafprozessrecht ein vorgerichtiches Verfahren, das bei bestimmten Straftaten durchgeführt werden muss, bevor durch den Verletzten sog. Privatklage vor den Strafrichter erhoben werden kann. Dabei schreibt §… …   Deutsch Wikipedia

  • 1. Amendment — Die ersten zehn Zusätze zur Verfassung der Vereinigten Staaten bilden die Bill of Rights Gedenktafel zum ersten Zusatzartikel in …   Deutsch Wikipedia


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