- Privatklage
- f <-, -n> юр частное обвинение, жалоба потерпевшего по делам частного обвинения (в уголовном процессе)
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
Privatklage — (Privatanklage), im Strafprozeß die auf Bestrafung gerichtete Klage, die von dem durch ein Vergehen Verletzten gegen den Schuldigen bei Gericht gestellt wird. Der Regel nach liegt die Verfolgung einer jeden strafbaren Handlung mittels… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Privatklage — Privatklage, im Gegensatz zur öffentlichen, vom Staatsanwalt erhobenen Anklage (s. Anklageprozeß) die Klage, welche der Verletzte (Privatkläger) selbst, und zwar vor dem Schöffengericht erhebt in den Fällen der Beleidigung und Körperverletzung,… … Kleines Konversations-Lexikon
Privatklage — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… … Deutsch Wikipedia
Privatklage — Pri|vat|kla|ge 〈[ va:t ] f. 19〉 Verfolgung einer Straftat durch Klageerhebung des Betroffenen ohne eine Anrufung der Staatsanwaltschaft * * * Pri|vat|kla|ge, die (Rechtsspr.): von einer Privatperson ohne Mitwirkung eines Staatsanwalts erhobene… … Universal-Lexikon
Privatklage — 1. Begriff des Strafverfahrens: Beim Amtsgericht durch den Verletzten zu erhebende Anklage (§§ 374–394 StPO) wegen bestimmter leichterer Vergehen, die nicht von besonderem öffentlichen Interesse sind. Zulässig z.B. bei ⇡ Verleumdung, den Vergehen … Lexikon der Economics
Privatklage — Pri|vat|kla|ge … Die deutsche Rechtschreibung
Privatklageverfahren — Die Privatklage ist ein weitgehend überkommenes Verfahren im deutschen Strafprozessrecht. Die Privatklage ist in den §§ 374–394 StPO geregelt. Im übrigen gelten die Vorschriften der StPO entsprechend, sofern in den §§ 374–394 StPO nichts… … Deutsch Wikipedia
Anklageprozeß — Anklageprozeß, diejenige Art des Strafverfahrens, wobei eine besondere, vom Gericht getrennte Person, ein öffentlicher oder Privatankläger, fortwährend teilnimmt, indem er den Antrag auf öffentliche Bestrafung des Verbrechers stellt, die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Staatsanwalt — Staatsanwalt, der zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses in Rechtssachen und insbes. in Strafsachen bestellte Staatsbeamte; Staatsanwaltschaft (ministère public) die hierzu georduete ständige Behörde. Dem Altertum war ein solches Institut… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Sühneverfahren — Das Sühneverfahren ist nach deutschem Strafprozessrecht ein vorgerichtiches Verfahren, das bei bestimmten Straftaten durchgeführt werden muss, bevor durch den Verletzten sog. Privatklage vor den Strafrichter erhoben werden kann. Dabei schreibt §… … Deutsch Wikipedia
1. Amendment — Die ersten zehn Zusätze zur Verfassung der Vereinigten Staaten bilden die Bill of Rights Gedenktafel zum ersten Zusatzartikel in … Deutsch Wikipedia